Kfz-Prüfer bei der Arbeit an einem modernen Fahrzeug
02. Januar 2026

Wer 2026 zur Hauptuntersuchung muss, bekommt eine neue Farbe aufs Kennzeichen. Doch was ändert sich technisch oder rechtlich? Wir haben die wichtigsten Fakten für Autofahrer, Camper und Biker zusammengefasst.

1. PKW: Die blaue Plakette muss weg

Fahrzeuge mit einer blauen Plakette auf dem Kennzeichen haben 2026 ihren großen Termin: Die Hauptuntersuchung steht an. Wer die Prüfung besteht, erhält die braune Plakette, die dann bis 2028 gültig ist.

Für Neuwagen, die 2026 erstmals zugelassen werden, gilt wie üblich eine Frist von drei Jahren bis zur ersten HU. Diese Fahrzeuge starten direkt mit einer rosafarbenen Plakette (gültig bis 2029).

Jährliche HU für ältere Autos?

Immer wieder kommt die Diskussion auf: Müssen ältere Fahrzeuge öfter zum TÜV? Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, für PKW, die älter als 10 Jahre sind, ein jährliches Prüfintervall einzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Entwarnung für Autofahrer: Dieser Vorschlag stieß auf großen Widerstand und wurde in dieser Pauschalität bisher nicht umgesetzt. Es bleibt also auch 2026 dabei: PKW müssen in Deutschland alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung, unabhängig vom Fahrzeugalter.
➜ Mehr Details beim ADAC

Neue Technik für neue Autos

Wer sich 2026 einen Neuwagen kauft, profitiert von mehr Sicherheit. Ab Juli 2026 müssen neu zugelassene Fahrzeugtypen mit erweiterten Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu gehören beispielsweise verbesserte Notbremsassistenten und Müdigkeitswarner. Auch der "Next-Generation eCall" wird Pflicht, der im Notfall noch schneller und präziser Hilfe ruft.
➜ Quelle: EU-Verordnung 2019/2144

2. Motorräder: Kein jährlicher TÜV

Auch bei Krafträdern gab es Überlegungen seitens der EU, die Prüfintervalle zu verkürzen. Doch auch hier bleibt es beim Status Quo: Motorräder müssen weiterhin alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.

Achten Sie zum Saisonstart im Frühjahr trotzdem auf Reifenprofil, Beleuchtung und Bremsen, damit die erste Ausfahrt sicher bleibt.

3. Wohnmobile & Camper: Die Gasprüfung ist Pflicht!

Lange Zeit war es ein Hin und Her, doch seit dem 19. Juni 2025 herrscht Klarheit: Die Gasprüfung (nach G 607) ist wieder gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO). Sie muss alle 24 Monate durchgeführt werden.

Achtung: Unabhängig von der HU drohen Bußgelder, wenn keine gültige Gasprüfung vorliegt. Zudem verlangen viele Campingplätze bei der Anreise den Nachweis eines gültigen Gasheftes.
➜ Infos des DVFG zur Prüfpflicht

Bei der HU selbst gelten für Wohnmobile < 3,5t die gleichen Intervalle wie für PKW (Neufahrzeuge 3 Jahre, danach alle 2 Jahre). Schwere Wohnmobile (> 3,5t) müssen ab dem 7. Jahr jährlich zur Prüfung.

Tipp: Lassen Sie die Gasprüfung in Kombination mit der HU durchführen. So erledigen Sie beides in einem Abwasch.

4. Anhänger: Augen auf bei Gewerbe-Nutzung

Für den privaten "Klaufix" oder Wohnwagen ändert sich nichts: Die HU-Fristen bleiben bestehen (meist 2 Jahre, bei Anhängern > 3,5t jährlich).

Wichtig für Gewerbetreibende: Hier gibt es ab Juli 2026 verschärfte Regeln zur Fahrtenschreiber-Pflicht. Bisher galt die Fahrtenschreiber-Pflicht für Gespanne (Fahrzeug + Anhänger) über 3,5 Tonnen. Diese Fahrtenschreiber-Pflicht gilt nun schon bei über 2,5 Tonnen und ist somit z.B. für Sprinter, die im grenzüberschreitenden Verkehr mit Anhänger unterwegs sind, relevant.
➜ Infos des VDO zur Fahrtenschreiber-Pflicht

Zusammenfassung auf einen Blick

Fahrzeugtyp Intervall Plakette
(fällig 2026)
Plakette
(HU bestanden)
PKW Alle 24 Monate
(Neufahrzeuge einmalig 36 Monate)
Blau Braun (2028)
Motorrad Alle 24 Monate Blau Braun (2028)
Anhänger ≤ 0,75t
oder ohne Bremse
Alle 24 Monate
(Neufahrzeuge einmalig 36 Monate)
Blau Braun (2028)
> 0,75t aber ≤ 3,5t Alle 24 Monate Blau Braun (2028)
Wohnmobil ≤ 3,5t Alle 24 Monate
(Neufahrzeuge einmalig 36 Monate)
Blau Braun (2028)
> 3,5t aber ≤ 7,5t Alle 12 Monate
(Alle 24 Monate in den ersten 6 Jahren)
Blau Gelb (2027)
Braun (2028)

Bleib dran! Gesetze ändern sich, aber wir halten dich auf dem Laufenden. Schau regelmäßig hier im Blog vorbei, um keine Frist zu verpassen.

Martin Rebel - Kfz-Sachverständiger
Verfasst & geprüft durch

Martin Rebel

Kfz-Sachverständiger & Prüfingenieur für Oldtimer & Klassiker

Mit jahrelanger Erfahrung als Kfz-Sachverständiger und einer tiefen Leidenschaft für historische Fahrzeuge sorgt Martin Rebel für präzise, marktgerechte Gutachten und verlässliche technische Prüfungen in Berlin & Brandenburg.

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