Wer 2026 zur Hauptuntersuchung muss, bekommt eine neue Farbe aufs Kennzeichen. Doch was ändert sich technisch oder rechtlich? Wir haben die wichtigsten Fakten für Autofahrer, Camper und Biker zusammengefasst.
1. PKW: Die blaue Plakette muss weg
Fahrzeuge mit einer blauen Plakette auf dem Kennzeichen haben 2026 ihren großen Termin: Die Hauptuntersuchung steht an. Wer die Prüfung besteht, erhält die braune Plakette, die dann bis 2028 gültig ist.
Für Neuwagen, die 2026 erstmals zugelassen werden, gilt wie üblich eine Frist von drei Jahren bis zur ersten HU. Diese Fahrzeuge starten direkt mit einer rosafarbenen Plakette (gültig bis 2029).
Jährliche HU für ältere Autos?
Immer wieder kommt die Diskussion auf: Müssen ältere Fahrzeuge öfter zum TÜV? Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, für PKW, die älter als 10 Jahre sind, ein jährliches Prüfintervall einzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Entwarnung für Autofahrer: Dieser Vorschlag stieß auf großen Widerstand und wurde
in dieser Pauschalität bisher nicht umgesetzt. Es bleibt also auch 2026 dabei: PKW müssen in
Deutschland alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung, unabhängig vom Fahrzeugalter.
➜ Mehr Details beim ADAC
Neue Technik für neue Autos
Wer sich 2026 einen Neuwagen kauft, profitiert von mehr Sicherheit. Ab Juli 2026 müssen neu
zugelassene Fahrzeugtypen mit erweiterten Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu gehören
beispielsweise verbesserte Notbremsassistenten und Müdigkeitswarner. Auch der "Next-Generation
eCall" wird Pflicht, der im Notfall noch schneller und präziser Hilfe ruft.
➜ Quelle: EU-Verordnung 2019/2144
2. Motorräder: Kein jährlicher TÜV
Auch bei Krafträdern gab es Überlegungen seitens der EU, die Prüfintervalle zu verkürzen. Doch auch hier bleibt es beim Status Quo: Motorräder müssen weiterhin alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Achten Sie zum Saisonstart im Frühjahr trotzdem auf Reifenprofil, Beleuchtung und Bremsen, damit die erste Ausfahrt sicher bleibt.
3. Wohnmobile & Camper: Die Gasprüfung ist Pflicht!
Lange Zeit war es ein Hin und Her, doch seit dem 19. Juni 2025 herrscht Klarheit: Die Gasprüfung (nach G 607) ist wieder gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO). Sie muss alle 24 Monate durchgeführt werden.
Achtung: Unabhängig von der HU drohen Bußgelder, wenn keine gültige Gasprüfung
vorliegt. Zudem verlangen viele Campingplätze bei der Anreise den Nachweis eines gültigen Gasheftes.
➜ Infos des DVFG zur Prüfpflicht
Bei der HU selbst gelten für Wohnmobile < 3,5t die gleichen Intervalle wie für PKW (Neufahrzeuge 3 Jahre, danach alle 2 Jahre). Schwere Wohnmobile (> 3,5t) müssen ab dem 7. Jahr jährlich zur Prüfung.
Tipp: Lassen Sie die Gasprüfung in Kombination mit der HU durchführen. So erledigen Sie beides in einem Abwasch.
4. Anhänger: Augen auf bei Gewerbe-Nutzung
Für den privaten "Klaufix" oder Wohnwagen ändert sich nichts: Die HU-Fristen bleiben bestehen (meist 2 Jahre, bei Anhängern > 3,5t jährlich).
Wichtig für Gewerbetreibende: Hier gibt es ab Juli 2026 verschärfte Regeln zur
Fahrtenschreiber-Pflicht. Bisher galt die Fahrtenschreiber-Pflicht für Gespanne (Fahrzeug +
Anhänger) über 3,5 Tonnen. Diese Fahrtenschreiber-Pflicht gilt nun schon bei über 2,5 Tonnen und ist
somit z.B. für Sprinter, die im
grenzüberschreitenden Verkehr mit Anhänger unterwegs sind, relevant.
➜ Infos des VDO zur
Fahrtenschreiber-Pflicht
Zusammenfassung auf einen Blick
| Fahrzeugtyp | Intervall | Plakette
(fällig 2026) |
Plakette (HU bestanden) |
|---|---|---|---|
| PKW | Alle 24 Monate (Neufahrzeuge einmalig 36 Monate) |
Blau | Braun (2028) |
| Motorrad | Alle 24 Monate | Blau | Braun (2028) |
| Anhänger ≤ 0,75t
oder ohne Bremse |
Alle 24 Monate (Neufahrzeuge einmalig 36 Monate) |
Blau | Braun (2028) |
| > 0,75t aber ≤ 3,5t | Alle 24 Monate | Blau | Braun (2028) |
| Wohnmobil ≤ 3,5t | Alle 24 Monate (Neufahrzeuge einmalig 36 Monate) |
Blau | Braun (2028) |
| > 3,5t aber ≤ 7,5t | Alle 12 Monate (Alle 24 Monate in den ersten 6 Jahren) |
Blau |
Gelb (2027) Braun (2028) |
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