Stellen Sie sich das Worst-Case-Szenario vor: Sie kommen morgens in die Garage, das Tor steht offen, und wo gestern noch Ihr geliebter Klassiker stand, ist nur noch ein Ölfleck am Boden. Diebstahl. Oder der unverschuldete Unfall, bei dem der Rahmen so verzogen ist, dass nur noch der Totalschaden bleibt.
Der emotionale Schmerz ist riesig. Aber dann kommt oft der zweite Schock: Der Brief der Versicherung. Auf dem Scheck steht eine Summe, die Sie fassungslos macht. „Davon bekomme ich doch nie einen gleichwertigen Ersatz!“, rufen Sie. Und leider haben Sie oft recht.
Der Grund liegt in zwei Begriffen, die fast gleich klingen, aber auf Ihrem Konto einen Unterschied von tausenden Euro machen: Marktwert und Wiederbeschaffungswert. Heute erkläre ich Ihnen den Unterschied und warum ein falsches Kreuzchen im Gutachten oder der Police Sie im Ernstfall teuer zu stehen kommt.
1. Der Marktwert: Der Preis unter Privatleuten
Der Marktwert ist, vereinfacht gesagt, der Durchschnittspreis, der auf dem Privatmarkt für ein Fahrzeug wie Ihres gezahlt wird.
Wenn wir ein Gutachten erstellen und den Marktwert ermitteln, schauen wir: Für wie viel wird das Auto aktuell von Privat an Privat verkauft? Hier gibt es keine Gewährleistung, keine Händlergarantie und keine Gewinnmarge. Es ist der „Ist-Zustand“ des reinen Warenwerts.
Viele Standard-Oldtimer-Versicherungen regulieren im Schadenfall auf Basis dieses Marktwertes.
2. Der Wiederbeschaffungswert: Der Preis der Realität
Jetzt kommt das Problem: Wenn Ihr Auto weg ist, wollen Sie Ersatz. Und zwar schnell und in verlässlicher Qualität. Sie haben keine Lust, monatelang Kleinanzeigen zu wälzen und quer durch Deutschland zu reisen, um fünf rostige „Schnäppchen“ von privat zu besichtigen.
Sie gehen zum renommierten Oldtimer-Händler. Und der kalkuliert anders:
- Er muss Gewährleistung geben.
- Er hat Standkosten und Personal.
- Er schlägt eine Gewinnmarge auf.
- Die (anteilige) Umsatzsteuer (MwSt.) kommt hinzu.
Die Summe, die Sie beim Händler auf den Tisch legen müssen, um kurzfristig ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen, ist der Wiederbeschaffungswert.
Die „teure Lücke“
Hier wird es konkret. Lassen Sie uns ein Beispiel rechnen:
Ihr Fahrzeug: Ein gepflegter Porsche 911 (G-Modell).
Der Marktwert (Privatverkauf): 60.000 €.
Der Wiederbeschaffungswert (Händler): 72.000 € (inkl. Marge & Steuer).
Wenn Ihre Versicherung nur den Marktwert erstattet, bekommen Sie 60.000 €. Beim Händler steht der gleichwertige Ersatz aber für 72.000 €. Sie zahlen also 12.000 € aus der eigenen Tasche, obwohl Sie dachten, Sie seien „Vollkasko“ versichert. Das ist die Falle.
Ein gutes Wertgutachten weist in der Regel beide Werte aus. Oder wir sprechen gezielt darüber, welchen Wert wir als Basis ansetzen.
Das Problem entsteht oft, wenn:
- Das Gutachten veraltet ist und die Schere zwischen Privat- und Händlerpreisen auseinandergegangen ist. Lesen Sie dazu auch den Artikel: "Ihr Wertgutachten hat Geburtstag? Warum das Datum Ihres Gutachtens im Schadenfall über den Auszahlungsbetrag entscheiden könnte.".
- Die Versicherungssumme im Vertrag vor Jahren fest auf den Marktwert gedeckelt wurde, um einige wenige Euro Beitrag im Jahr zu sparen.
Mein Rat als Sachverständiger
Nehmen Sie sich heute Abend zehn Minuten Zeit für Ihren Versicherungsordner. Steht dort „Versichert zum Marktwert“ oder „Versichert zum Wiederbeschaffungswert“?
Und schauen Sie in Ihr Gutachten: Ist der Wiederbeschaffungswert dort korrekt ausgewiesen und ist das Gutachten auch noch aktuell genug? Gerade bei seltenen Fahrzeugen oder aufwendigen Restaurationen ist der Aufschlag beim Händler oft deutlich höher als bei Massenware.
Kommen Sie gerne vorbei. Wir prüfen nicht nur das Blech, sondern auch die Zahlen. Damit Sie im Fall der Fälle zumindest finanziell abgesichert sind. Wir sorgen dafür, dass Ihr Gutachten die Realität abbildet – und nicht nur einen theoretischen Wert.