Wer in diesen Tagen auf Deutschlands Straßen unterwegs ist oder ein neues Auto zulassen möchte, muss sich auf einige tiefgreifende Änderungen einstellen. Zum 1. und 7. Juli 2026 ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie eine neue Stufe der europäischen Sicherheitsverordnung GSR II in Kraft getreten.
Für Autofahrer bedeutet das: Die Behörden bekommen deutlich mehr Zeit für Bußgeldbescheide, dubiose Tricksereien in Flensburg werden richtig teuer und Neuwagen müssen noch mehr Technik an Bord haben. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, die Sie ab jetzt auf dem Schirm haben sollten.
1. Verjährungsfrist für Bußgelder verdoppelt (ab 1. Juli 2026)
Das dürfte die spürbarste Änderung im Alltag sein: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten – also typischen Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Handynutzung am Steuer – wurde von drei auf sechs Monate verlängert (§ 26 Abs. 3 StVG).
Bisher galt die goldene Faustregel: Wenn drei Monate nach dem Verstoß kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten lag, war die Sache in der Regel verjährt. Wegen der massiven Überlastung der Bußgeldstellen hat der Gesetzgeber den Behörden nun doppelt so viel Zeit eingeräumt. Erst wenn nach sechs Monaten kein verjährungsunterbrechender Schritt eingeleitet wurde, ist das Verfahren endgültig vom Tisch.
➜ ADAC: Ratgeber zu den Verjährungsfristen bei Knöllchen, Blitzer & Bußgeldern
2. Riegel vor den „Punktehandel“ geschoben (ab 1. Juli 2026)
Der Handel mit Punkten in Flensburg war lange Zeit eine rechtliche Grauzone. Kommerzielle Agenturen vermittelten Personen, die gegen Bezahlung die Schuld für ein Verkehrsvergehen auf sich nahmen, um dem tatsächlichen Fahrer Punkte oder ein drohendes Fahrverbot zu ersparen.
Damit ist jetzt endgültig Schluss: Der neu gefasste § 4c StVG verbietet den Punktehandel nun ausdrücklich. Wer absichtlich falsche Angaben zum Fahrer macht oder solche Dienstleistungen anbietet bzw. vermittelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld dafür hat es in sich: Es drohen Strafzahlungen von bis zu 30.000 Euro (§ 23 StVG).
➜ ADAC:
Pressemitteilung zur Sanktionierung des Punktehandels
➜ Anwalt.de:
Juristischer Überblick zur StVG-Reform (Punkte, Verjährung, Scancars)
3. Digitale Parkraumkontrolle und der Smartphone-Führerschein
Auch bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Führerscheinkontrolle tut sich etwas:
- „Scan-Cars“ kommen: Es wurde die bundesweite Rechtsgrundlage geschaffen, damit Kommunen parkende Autos automatisiert scannen dürfen. Fahrzeuge mit Kameras erfassen im Vorbeifahren die Kennzeichen und gleichen diese automatisch mit den Parkgebühren oder Bewohnerparkausweisen ab. Um den Datenschutz zu wahren, müssen Bilddaten von korrekt parkenden Fahrzeugen unverzüglich gelöscht und Gesichter sowie unbeteiligte Fahrzeuge verpixelt werden.
- Basis für den digitalen Führerschein: Das neue Gesetz bereitet zudem den Weg vor, um den Führerschein künftig auch digital auf dem Smartphone bei Inlands-Kontrollen vorzeigen zu können. Der physische Kartenführerschein bleibt aber weiterhin Pflicht.
4. Neue Pflicht-Assistenten für Neuwagen (ab 7. Juli 2026)
Während die oben genannten Regeln das Verhalten und die Gesetze betreffen, ändert sich für die Zulassung von Neufahrzeugen ab dem 7. Juli 2026 ebenfalls Entscheidendes. Im Rahmen der EU-Sicherheitsverordnung GSR II müssen neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Klasse M1 und N1) ab sofort über zusätzliche Assistenzsysteme verfügen. Doch der Gesetzgeber weitet die Pflichten über das gesamte Fahrzeugspektrum aus.
Die Pflichtsysteme ab Juli 2026 im Überblick:
- Erweiterter Notbremsassistent (seit Juli 2026 verschärft): Das System muss nun auch in komplexen Fahrsituationen Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen und automatisch eine Notbremsung einleiten.
- Konzentrations- und Ablenkungs-Warnsystem (seit Juli 2026 Pflicht): Eine Kamera im Cockpit registriert die Blickrichtung des Fahrers. Bei nachlassender Aufmerksamkeit oder Ablenkung (z. B. durch das Smartphone) warnt das System optisch und akustisch.
- Notfall-Spurhalteassistent (seit Juli 2026 erweitert): Der Assistent greift nun auch in Fahrzeugen mit hydraulischer Lenkung aktiv ein, um ein unbeabsichtigtes Verlassen der Fahrspur zu verhindern.
- Verbesserter Kopfaufprallschutz (seit Juli 2026 Pflicht): Karosserieanpassungen an der Fahrzeugfront verringern das Verletzungsrisiko für z.B. Fußgänger, Fahrrad- oder Motorradfahrer bei einer Kollision.
➜ Bundesministerium
für Digitales und Verkehr: Neue Fahrzeugsicherheitssysteme im Überblick
➜ ADAC:
Fahrerassistenzsysteme in der Übersicht
➜ EUR-Lex: Gesetzlicher Text der
EU-Verordnung 2019/2144
➜ Auto Motor und
Sport: Übersicht der vorgeschriebenen Assistenzsysteme
Entwarnung für Klassiker-Fans: Keine Nachrüstpflicht
Für alle Liebhaber von Youngtimern und Oldtimern gibt es die wichtigste Nachricht direkt vorweg: Es besteht keinerlei Nachrüstpflicht. Wer seinen Klassiker puristisch und ohne piepende Assistenten bewegen möchte, kann das auch weiterhin tun. Die Pflichten zur Ausstattung betreffen ausschließlich Erstzulassungen ab dem 7. Juli 2026. Ihr historischer Schatz bleibt also unverändert.
Die Kehrseite: Warum Reparaturen und Gutachten teurer werden
Als Kfz-Sachverständiger blicke ich natürlich auch immer auf die wirtschaftliche und technische Seite dieser Entwicklung. Mehr Elektronik und Sensorik im Auto bedeutet unweigerlich höhere Kosten bei Wartung und Instandsetzung.
Ein klassischer Steinschlag in der Windschutzscheibe verdeutlicht das Problem: Nach dem Scheibentausch müssen die Kameras hinter dem Spiegel für den Spurhalteassistenten und den Ablenkungswarner mit Spezialgeräten kalibriert werden. Ähnlich verhält es sich nach Unfällen: Selbst leichte Parkrempler können die Radarsensoren hinter den Stoßfängern dejustieren.
Für uns Gutachter bedeutet das bei der Schadenskalkulation, dass Diagnose- und Kalibrierungsarbeiten einen immer größeren Teil der Reparaturrechnung ausmachen. Die Instandsetzung moderner Fahrzeuge wird durch diese Pflichtsysteme also spürbar teurer.
Fazit
Der Juli 2026 bringt erhebliche Neuerungen. Während die neuen Assistenten die Verkehrssicherheit erhöhen sollen, zieht der Gesetzgeber bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und dem Punktehandel die Zügel deutlich an. Autofahrer müssen sich auf längere Wartezeiten bei Bußgeldern und höhere Reparaturkosten einstellen.